Jugendordnung

Präambel

Der Verein Skiteam Bellersheim e.V. möchte seinen jungen Mitgliedern die Möglichkeit und die Verantwortung für die Entwicklung eigener Ideen und Wünsche geben. Er erhofft sich von dem Jugendvorstand, dass er mit Eigeninitiative die Zukunft unseres Vereins mitgestaltet und dafür Sorge trägt, dass der Verein weiterhin auch für junge Menschen attraktiv bleibt. Die Basis hierfür soll die nachfolgende Jugendordnung sein.

§ 1 Zusammensetzung der Vereinsjugend

Mitglieder der Jugend des Skiteam Bellersheim e.V. sind alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr und alle gewählten oder berufenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Vereinsjugend.

§ 2 Aufgaben

Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbstständig. Sie entscheidet über die ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.

Zentrale Aufgaben sind:

  1. Entwicklung und Förderung neuer und jugendgemäßer Formen von Sport und Bewegung.
  2. Aufbau jugendgemäßer Organisationsformen.
  3. Umsetzung und Einhaltung der Grundsätze der Kinder- und Jugendarbeit (siehe § 3).
  4. Vernetzung der Kinder und Jugendarbeit nach innen und außen (Abstimmung mit dem Vereinsvorstand, mit anderen Vereinen, mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie mit anderen Bildungseinrichtungen).

§ 3 Grundsätze der Kinder- und Jugendarbeit

Im Sportverein treffen Kinder und Jugendlichen aus sehr unterschiedlichen sozialen Zusammenhängen aufeinander. Alle sollten die Chance auf eine positive Persönlichkeitsentwicklung haben. Deshalb sind folgende Grundsätze zu beachten:

  1. Fairness: Alle Mitglieder der Vereinsjugend haben sich „Fair“ zueinander zu verhalten. Schwächere oder Benachteiligte sind zu unterstützen und die besonderen Fähigkeiten (sportliche und auch persönliche) sind zu fördern. Weiterhin gilt dieser Grundsatz auch im Umgang mit den Mitgliedern des Vereins sowie mit sportlichen Gegnern, Schiedsrichtern und Zuschauern bei sportlichen Wettkämpfen.
  2. Respekt: Alle Mitglieder der Vereinsjugend sind gleich! Um den Respekt gegenüber anderen Personen innerhalb der Vereinsjugend sowie im Verein und bei sportlichen Wettkämpfen und Aktivitäten zu wahren, wird die Sprache „Deutsch“ verwendet. Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder politischer, konfessioneller oder beruflicher Interessen und insbesondere der Herkunft („Rassismus“) finden nicht statt.
  3. Freiheit: Jedes Mitglied hat ein Recht auf freie Meinungsäußerung auf der Grundlage eines respektvollen Umgangs und kann auch frei darüber entscheiden, sich aktiv in der Vereinsjugend zu beteiligen oder nicht.
  4. Teamgeist: Besonders in den Mannschaftssportarten, aber auch bei den Einzelsportarten, ist der Teamgeist besonders zu fördern. Ziel muss sein, dass die Kinder und Jugendlichen den Umgang in einer sozialen Gemeinschaft lernen und selbst diese Gemeinschaft mitgestalten.
  5. Spaß: Vor jedem sportlichen Erfolg steht der Spaß an der sportlichen Betätigung.
  6. Kindeswohl: Um das Kindeswohl zu schützen, hat sich jedes Vereinsmitglied, welches Kinder oder Jugendliche betreut, zur Einhaltung des Verhaltenskodexes zum Kindeswohl durch Unterschrift zu verpflichten.

§ 4 Organe

Organe der Vereinsjugend sind:

  1. die Vereinsjugendversammlung
  2. der Vereinsjugendvorstand

§ 5 Vereinsjugendversammlung

  1. Die Jugendversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern der Jugend sowie den gewählten und berufenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (siehe § 1) zusammen. Sie ist das oberste Organ der Vereinsjugend.

Aufgaben der Jugendversammlung sind:

  • Information über die Aktivitäten des vergangenen Jahres (inkl. eines Kassenberichts)
  • Entlastung und Wahl des Jugendvorstandes.
  • Ideen für die Arbeit des neuen Jugendvorstandes entwickeln.
  • Besprechung grundsätzlicher Fragen der Vereinsjugendarbeit.
  • Beschluss über eine Veranstaltungsplanung des kommenden Jahres und über die Verwendung der dafür zur Verfügung stehenden Mittel.
  • Entscheidung über den Inhalt der Jugendordnung.
  • Die ordentliche Jugendversammlung findet jährlich mindestens einmal vor der Jahreshauptversammlung des Skiteam Bellersheim e.V. statt. Sie wird mindestens sieben Tage vorher vom Vereinsjugendvorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einberufen und über die Vereinshomepage angekündigt. Auch Einladungen auf elektronischem Weg gelten als ordnungsgemäße Einladung.
  • Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Jugendsprechers, Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
  • Der Jugendwart leitet die Vereinsjugendversammlung. Bei Abwesenheit wird ein Versammlungsleiter gewählt.

§ 6 Vereinsjugendvorstand

  1. Der Vereinsjugendvorstand besteht aus
  2. der Jugendwart als Vorsitzender. Er ist zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 18 Jahre alt.
  3. dem Jugendsprecher der das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Er ist der Stellvertreter des Jugendwarts.
  4. einer nach Bedarf festzusetzenden Anzahl von Beisitzern, mindestens aber einer.
  5. Der Vereinsjugendvorstand ist zuständig für die Kinder- und Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung spezieller Mittel im Rahmen der Beschlüsse der Jugendversammlung.
  6. Zu den Aufgaben des Jugendvorstandes gehören die Planung von Vereinsangeboten der fachlichen und überfachlichen Jugendarbeit für Kinder und Jugendliche (siehe Ideenliste in der Infothek der Sportjugend Hessen), die Umsetzung der Grundsätze und die Vertretung der Vereinsjugendinteressen nach innen (Impulse für attraktive neue Angebote) und außen (Kontakt zur Sportkreisjugend, zu anderen Vereinen, zur Jugendpflege), siehe § 3.
  7. In den Vereinsjugendvorstand ist jedes Vereinsmitglied wählbar; für Jugendsprecher gilt eine Altersbegrenzung. Die Mitglieder des Vereinsjugendvorstands werden in der jeweiligen Jugendversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
  8. Der Vereinsjugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Jugendordnung, der Beschlüsse der Vereinsjugendversammlung und der Vereinssatzung.
  9. Die Treffen des Vereinsjugendvorstandes finden nach Bedarf statt.
  10. In Absprache mit dem Vereinsjugendvorstand können weitere Personen oder ganze Juniorteams konkrete, meist zeitlich begrenzte Projekte durchführen.

§ 7 Jugendordnungsänderungen

Änderungen der Jugendordnung können nur nach vorheriger Ankündigung von der jährlichen Vereinsjugendversammlung oder einer speziell zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendversammlung beschlossen werden.

Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.

§ 8 Inkrafttreten

Die Jugendordnung tritt mit dem Beschluss der Jugendvollversammlung vom 23.05.2019 und Bestätigung durch die Mitgliederversammlung vom xx.xx.2019 in Kraft.

Bellersheim, den 23.05.2019